Die Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen wurden zum 1. Januar 2018 verschärft. Bislang galt in Deutschland, um der situativen Winterreifenpflicht zu genügen, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Ganzjahresreifen (mit M+S-Symbol) und Winterreifen mit „Alpine“-Symbol (Schneeflocke in stilisiertem Berg) gefahren werden durften. Inzwischen reichen Reifen allein mit M+S-Symbol nicht mehr aus: Es sind nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit „Alpine“-Zeichen zulässig. Die verschärfte Regel gilt nur für Neureifen, die ab diesem Stichtag produziert wurden; M+S-Reifen ohne „Alpine“-Symbol, die bis 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen noch bis 30. September 2024 gefahren werden.
Zweite Neuerung: Bislang wurde lediglich der Fahrer eines Autos, das ohne geeignete Reifen unterwegs war, mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bestraft. Seit 1. Januar 2018 wird auch der Halter des Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen. Das Bußgeld wurde erhöht und beträgt dann 75 Euro, bei Gefährdung mehr.
Quelle: autobild.de