Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss den Weg des §21 StVZO für alle frei gemacht. Demnächst dürfen alle anerkannten Prüfstellen in Deutschland Vollgutachten sowie Sonder- & Einzelabnahmen erstellen. Ein genauer Termin für die Veröffentlichung im BGB steht noch aus. Der §21 StVZO regelt die sog. Betriebserlaubnis für unsere Fahrzeuge. Die
§21 StVZO Monopol gekippt
